Der SIM-Lock




Hier geht es um das Ärgernis der Hersteller, Netzbetreiber und Handybesitzer


Warum gibt es den SIM-Lock ?



Nun, die einen, nennen wir sie doch mal Netzbetreiber versuchen mit legalen Mitteln (subventioniertes Handy) so viele Kunden wie möglich an das eigene Netz zu binden.
So werden die Umsatzaussichten berechenbar und jeder Kunde trägt indirekt zum Börsenwert bei.
Auf der anderen Seite stehen Kunden, welche sich über ein günstiges Handy freuen.
Dazwischen stehen die Gerätehersteller. Ihre Geräte müssen den (knack)sicheren SIM-Lock ermöglichen.
Es tummeln sich noch ein paar Tüftler rum, welche sich gern an den scheinbar unlösbaren Aufgaben zu schaffen machen.


Es gibt vier Arten eines solchen Locks:
Lock1: Netzlock - er erlaubt auch andere Karten des selben Netzes
Lock2: Service Provider Lock - er bindet das Handy an den Anbieter
Lock3: Another Provider Lock - er bindet das Handy an den Anbieter
Lock4: SIM Card Lock - er bindet das Handy an (fast) eine SIM-Card

Dafür sind drei Datenfiles (GSM-Standard) der Simkarte interessant:

1. IMSI   [7F20:6F07]
2. GID1 [7F20:6F3E]
3. GID2 [7F20:6F3F]
Die Files GID1 und GID2 sind nicht auf jeder Karte vorhanden.


Kommen wir als erstes zur IMSI

Sie setzt sich wie folgt zusammen:

08 29 (bei allen Karten gleich) 26 (Landescode) XX (Netzcode) XX (HLR) XX XX XX XX (Kartennummer)
Beispiel: 0829 26 10 54 12 34 56 78 (D1 Karte)

Aha, und was hat das ganze jetzt zu sagen?
nun, für jeden Lock ist nur ein Teil der Kartendaten wichtig:

Lock1: die 4. bis 8.Stelle der IMSI (Providercode)
Lock2: GID1 [7F20:6F3E]
Lock3: GID2 [7F20:6F3F]
Lock4: die 8-15 Stelle der IMSI (selten), oft nur 9. und 10. Stelle (HLR)
HLR beschränkt dabei die ersten 2 Stellen der Rufnummer.
Dadurch ist der teilweise Austausch verschiedener SIM-Karten möglich.

Dies sind keine erschlichenen Daten, sie können bei GSM-Standards nachgelesen,
und mit einem etwas besseren SIM-Kartenleser ausgelesen werden.


Beispiel:


ein Handy (3210) mit Provider- und Kartenlock


ein Handy (3210) ohne Lock


ein zerstörtes Handy (3210)
hier hat sich wohl ein Tüftler etwas übernommen und die Software zerstört
Es gibt viele vermeintliche "Unlocker", doch die Hersteller pennen ja auch nicht ...
Die Frage ist nur: Wer hat hier etwas gewonnen?
Mein Tip: Keiner!
Weder Kunde noch Provider haben wahrscheinlich etwas von diesem vermeintlichen Deal.
Der Kunde wird ein paar Einzelteile zu verkaufen haben und der Provider kann auf die Nutzung der Karte hoffen ...

An dieser Stelle noch eine kleine Warnung:
Es tummeln sich jede Menge vermeintliche Tools im Internet rum.


So zum Beispiel der abgebildete Remover, andere nennen sich "NokiaAllinOne", "NOKIA Tool ASM" etc.
Sie versprechen viel, doch Zaubern können sie nicht.
Neben der Gefahr, sein Handy zu zerstören, habe ich auch schon Vieren finden können (zB. 7110.exe).
Mich erreichen immer wieder E-Mails wie: "Hilfe! bei mir sind alle Locks geschlossen. Wie bekomme ich sie wieder auf?"
Kurzum: Mit einem solchen Tool hat sich schon so mancher sein Handy gesperrt, nur weil er etwas rumspielen wollte.
Aus diesem Grund werde ich solche Software auch weiterhin nicht anbieten.
Hände weg!


Und wie sieht das entfernen eines solchen Locks rechtlich aus?


Meine persönliche Meinung:

Nun, es wird das Handy mit allem Zubehör vom Käufer erworben.
Einzig die SIM-Karte bleibt Eigentum des Providers.
Zwar gehören die Daten auf der SIM-Karte dem Käufer, wenn diese verändert werden, würden die Computer des Netzbetreibers getäuscht werden.
Die Computer des Netzbetreibers wiederum sind in der Regel natürlich nicht Eigentum des Handy-Käufers.
Ich glaube das damit der §263a StGB zuständig wäre:
Rechtswidrige Verschaffung eines Vermögensvorteils durch "unrichtige Gestaltung des Programms", so das "das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs" beeinflußt wird.
Das Handy jedenfalls ist bei einem normalen Kauf vollständig ins Eigentum des Käufers übergegangen.
Eine Manipulierung des eigenen Eigentums dürfte (ohne zusätzliche, rechtlichen Einschränkungen) nicht bestraft werden.
Weiterhin werden zur Überprüfung, soweit mir bekannt, nur Daten zwischen dem Handy und der SIM-Karte ausgetauscht.
Das Handy blockiert also nur intern.
Im Prinzip wird das Handy durch durch eine Manipulation des Handys an sich, was ja immer noch Eigentum des Käufers ist, ausgetrickst.
Vom Wesensgehalt der Aktion wird natürlich letztlich auch der Netzbetreiber ausgetrickst, welcher es wahrscheinlich nicht so haben wollte und durch die Sperre den Kunden mit seinem subventionierten Handy an sein Netz binden möchte.

Für das Handy gilt bei einer Manipulation oder Veränderung, wie für alle anderen käuflich erworbenen Güter auch, das bei "unsachgemäßen Gebrauch", z.B. durch öffnen des Gehäuses die Garantie erlischt.
Wie ich mit meinem Eigentum umgehe ist meine Sache.
Es kann mir ja auch nichts vorgeworfen werden, wenn ich es zum Fenster rauswerfen würde.
Naja, zumindest nicht vom Hersteller oder Provider.
Eine Waschmaschine kann ich auch auseinandernehmen und so umbauen, das ich damit auch Geschirr spülen kann.
Ob das dann letztendlich im Sinne des Herstellers war, das ich meine gekauften Waschmaschine zweckentfremdet habe und mir, zum fehlenden Gewinn des Herstellers, kein weiteres Gerät von ihm zu kaufen brauche, sondern damit einen Vorteil verschaffe, sei dahingestellt.



... und was meinen die Experten?

Stefan Jaeger, Experte für Telekommunikationsrecht und Computerkriminalität:

"Wenn ich in einen Laden gehe und beispielsweise dieses "Loop"-paket von Viag Interkom kaufe,
dann hab ich dieses Paket zum Eigentum, d.h. ich bekomme die Karte und ich bekomme das Handy
und habe Eigentum daran. Mit meinem Eigentum kann ich grundsätzlich machen, was ich möchte,
d.h. ich kann es auch manipulieren oder so, d.h. der Kunde ist sehr frei, in dem was er macht.
Es sei denn er unterliegt einer vertraglichen Einschränkung und hier ist es so, dass ich also nicht
auf Anhieb sehe, dass mein Eigentum irgendwie eingeschränkt worden ist, dass also das auch nicht mit
hinein spielen dürfte".

"Grundsätzlich ist es mit der Strafbarkeit recht komplex und etwas schwierig. Bei denjenigen,
die anbieten das Ganze zu entsperren, also den SIM-Lock rauszunehmen, besteht durchaus der Verdacht,
dass sie sich strafbar machen nach 17 OWG. Das ist ein Tatbestand, der die Spionage von fremden
Betriebsgeheimnissen sanktioniert. Wenn einer das Ganze in Auftrag gibt, kann der Verdacht bestehen,
dass er sich der Anstiftung strafbar macht."
[Aus der Sendung Plusminus vom Saarländischen Rundfunk, Di 16.05.2000]



Tanja Irion, Rechtsanwältin aus Hamburg:

"An der Handy-Software bestehen Urheberrechte - und zwar unabhängig von einem etwaigen
Copyright-Vermerk -direkt aus dem Gesetz.
Für Computerprogramme trifft der 8. Abschnitt des Urheberrechtgesetzes (UrhG) besondere Regelungen.
Demnach hat der Urheber, also der Programierer beziehungsweise das Unternehmen, für das er arbeitet,
das ausschließliche Recht, das Programm zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu verbreiten.
Der Urheber kann über Lizenzen auch Dritten gestatten, solche Handlungen vorzunehmen, in diesem Fall
den Mobiltelefonanbietern.
Das Ändern der Software wäre also ein Verstoß gegen die § 69a ff. UrhG, mit Folge dass der
Urheber Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche erheben kann.
Zudem handelt es sich bei der Update-Software meist um Raubkopien, deren Verwendung in jedem Fall
gegen Gesetze verstößt.
Der Vertrieb von Sicherungs-Umgehungsprogrammen ist wettbewerbsrechtlich eine Absatzbehinderung
und damit nach §1 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig.
Hier gilt die Rechtsprechung zur Umgehung von Dongles oder den Hacking-Tools.
Die Entfernung einer Abfrage nach einer Sicherung (Dongle, PIN, SIM-Lock) gilt stets als unerlaubte
Umarbeitung der Software nach §69c UrhG.
Strafrechtlich kämen die Delikte Ausspähen von Daten (§202a StGB) und Datenveränderung
(§303a StGB) in Betracht.
Der Ausspähung von Daten macht sich strafbar, wer »unbefugte Daten, die nicht für ihn bestimmt
und gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem andern verschafft«.
Selbst wenn strittig ist, ob Codes oder Software besonders gesichert sind, kommt Datenveränderung in Betracht.
Denn mit bis zu zwei Jahren Freiheits- oder Geldstrafe wird bestraft, wer rechtswiedrig Daten »löscht,
unbrauchbar macht oder verändert«.
Ob das Umgehen des SIM-Lock gegenüber dem Handy-Anbieter einen Betrug darstellt,
ist aber unter Juristen umstritten und noch nicht gerichtlich entschieden.

Zu alldem können je nach Vertrag mit dem Provider noch zivilrechtliche Ansprüche kommen."
[Aus connect 19/2000]



Sollte jemand darüber ein Urteil kennen oder rechtlich besser informiert sein,
bin ich gern bereit, an dieser Stelle darüber zu informieren.



Fragen zum Entsperren werde ich an dieser Stelle nicht beantworten!


- fiede -



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